01 · HaftpflichtschadenUnfallgutachten
Für einen relevanten unverschuldeten Unfallschaden reicht eine Reparatursumme allein häufig nicht. Benötigt wird eine technische Herleitung, die Schadenbild, Reparaturweg, Fotos und erforderliche Fahrzeugwerte konsistent verbindet.
Das Gutachten liefert die Tatsachengrundlage für die weitere Regulierung. Es entscheidet nicht selbst über die Haftung und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
Unfallgutachten verstehen →
02 · Überschaubarer SchadenKurzgutachten
Zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten liegt eine sinnvolle Zwischenform: eine kompakte, bebilderte Schadenkalkulation. Sie kann passen, wenn der Schaden tatsächlich klein und technisch überschaubar ist.
Die Vorprüfung ist wichtig, weil eine unauffällige Oberfläche verdeckte Halter-, Sensor- oder Befestigungsschäden nicht ausschließt. Eine feste gesetzliche Bagatellgrenze gibt es nicht.
Kurzgutachten abgrenzen →
03 · Wert ohne UnfallWertgutachten
Ein Wertgutachten beantwortet keine Reparaturfrage, sondern eine Bewertungsfrage. Anlass und Stichtag werden zuerst festgelegt; erst dann lassen sich Zustand, Ausstattung, Historie und Marktgängigkeit sachgerecht einordnen.
Ein Inseratspreis ist kein tragfähiger Fahrzeugwert. Entscheidend sind vergleichbare Marktangebote, der dokumentierte Zustand und der konkrete Zweck der Bewertung.
Fahrzeugwert dokumentieren →
04 · Strittiger ZustandBeweissicherung
Wenn ein Fahrzeug bald repariert, zerlegt, transportiert oder zurückgegeben wird, können entscheidende Spuren verloren gehen. Dann zählt nicht nur, was fotografiert wird, sondern wie Zustand, Zeitpunkt und Zuordnung dokumentiert werden.
Beweissicherung schafft eine technische Tatsachengrundlage. Sie verspricht keinen bestimmten Verfahrensausgang und beantwortet keine juristische Haftungsfrage.
Spuren lückenlos sichern →