Nahaufnahme einer dunklen Fahrzeugfront
Kfz-Sachverständige · Hamburg

Nach dem Unfall zählt Präzision.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten. Ali Yakubi und Ferhat Sarioglu kommen persönlich vor Ort.

7 Tage
Erreichbar, auch am Wochenende
2 h
E-Mail-Reaktion in der Regel
5,0
bei 26 Google-Bewertungen
30 km
Vor Ort in Hamburg & Umland
Ingenieurbüro, kein Callcenter

Zwei Ingenieure. Kein Formular.

Unfallretter wird von Ali Yakubi und Ferhat Sarioglu geführt, beide B.Sc. Maschinenbau und Kfz-Sachverständige. Kein externer Dienstleister, keine Vermittlung: Einer der beiden Ingenieure kommt persönlich vor Ort, mit dem technischen Fachwissen, das ein gerichtsfestes Gutachten braucht.

Kontakt zu den Inhabern
Ali Yakubi, Kfz-Sachverständiger und Mitinhaber von Unfallretter, im Büro in Hamburg
Ali Yakubi, B.Sc.
Ferhat Sarioglu, Kfz-Sachverständiger und Mitinhaber von Unfallretter
Ferhat Sarioglu, B.Sc.
Haftpflichtschaden

Unabhängig dokumentiert.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Geschädigte nach der Rechtsprechung grundsätzlich einen qualifizierten Sachverständigen eigener Wahl beauftragen. Erforderliche Kosten trägt regelmäßig die Haftpflicht des Verursachers; Teilschuld und erkennbare Bagatellschäden sind vorab zu prüfen.

Wer zahlt das Gutachten?
Schadensdetail an dunkler Fahrzeugkarosserie
BGH-Rechtsprechung · erforderliche Gutachterkosten
So funktioniert's

Drei Schritte zu Ihrem Gutachten.

01

Anrufen oder Foto senden

Rufen Sie uns an oder schicken Sie ein Foto des Schadens per WhatsApp. Das dauert zwei Minuten und ist unverbindlich.

02

Wir kommen zu Ihnen

Einer unserer Ingenieure koordiniert eine zeitnahe Vor-Ort-Aufnahme: zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt.

03

Schaden belastbar beziffern

Sie erhalten ein gerichtsfestes Gutachten mit den im konkreten Fall erforderlichen Schadenpositionen. Bei voller Haftung werden notwendige Gutachterkosten grundsätzlich ersetzt.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

5,0
★★★★★
26 Bewertungen bei Google
★★★★★

„Sehr professioneller und unkomplizierter Service. Der gesamte Ablauf wurde schnell, freundlich und zuverlässig abgewickelt. Man fühlt sich direkt gut aufgehoben und wird transparent beraten. Absolut empfehlenswert – vielen Dank für die tolle Unterstützung nach dem Unfall!"

Mohammad H. · vor 2 Monaten
★★★★★

„Man merkt direkt, dass die beiden Ahnung haben. Haben sich Zeit genommen und alles normal erklärt ohne dieses typische Fachchinesisch."

Nadia T. · vor 2 Monaten
★★★★★

„Sehr seriöser und engagierter KFZ-Gutachter. Schnelle Bearbeitung, transparente Kommunikation und ein professionelles Gutachten. Man fühlt sich bestens aufgehoben."

Wahid G. · vor 2 Monaten
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Von unserem Standort am Klosterwall 2 sind unsere Ingenieure im gesamten Stadtgebiet und Umland unterwegs: von Altona bis Bergedorf, von Norderstedt bis Buxtehude.

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Häufige Fragen

Kurz geklärt, bevor Sie anrufen.

Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflicht ersetzt. Bei Teilschuld oder einem erkennbaren Bagatellschaden kann die Erstattung eingeschränkt sein; deshalb klären wir die Ausgangslage vor der Beauftragung.

Wie schnell kann Unfallretter reagieren?

Unfallretter ist auch abends und am Wochenende erreichbar. Vor-Ort-Termine werden zeitnah nach Standort, Schadenbild und Auslastung koordiniert. Auf E-Mails antworten wir in der Regel innerhalb von zwei Stunden; eine feste Fertigstellungsfrist für das Gutachten versprechen wir nicht.

Welche Unterlagen helfen beim ersten Kontakt?

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Fotos des Schadens, Kennzeichen und Kontaktdaten der Beteiligten, Versicherungsdaten sowie ein vorhandenes Polizei-Aktenzeichen. Für die erste Einschätzung reichen meist ein Anruf und einige Übersichts- und Detailfotos.

Kann ich den Sachverständigen selbst auswählen?

Bei einem ersatzfähigen Haftpflichtschaden erkennt die Rechtsprechung im Regelfall die Beauftragung eines qualifizierten Sachverständigen eigener Wahl an. § 249 BGB selbst enthält dafür keinen wörtlichen Satz; er regelt den erforderlichen Herstellungsaufwand.

Was gilt bei Teilschuld?

Mitverschulden kann den ersatzfähigen Betrag und damit auch die Erstattung von Gutachterkosten mindern. Die Haftungsquote ist eine Einzelfallfrage. Wir empfehlen, das mögliche Kostenrisiko vor der Beauftragung zu klären.

Gibt es eine feste Bagatellschadengrenze?

Eine starre gesetzliche Euro-Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist unter anderem, ob ein geringfügiger Schaden für einen Laien klar erkennbar ist und ob ein vollständiges Gutachten zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich erscheint. Im Zweifel prüfen wir zunächst das Schadenbild.

Ratgeber

Ratgeber: Ihre Rechte nach dem Unfall.

Diese Beiträge erklären in einfachen Worten, was nach einem Haftpflichtschaden regelmäßig gilt: von der Wertminderung bis zur 130-Prozent-Regel.

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