Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Alles, was Sie über Schadensgutachten und Ihre Rechte wissen sollten

1 Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihnen ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zugefügt hat. In diesem Fall ist die Versicherung des Unfallverursachers gesetzlich verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wichtig für Sie: Als Geschädigter im Haftpflichtfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Verursachers.

2 Kaskoschaden

Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden handelt es sich hier um Schäden, die Sie selbst verursacht haben oder die durch äußere Einflüsse (Wild, Hagel, Diebstahl) entstanden sind. Hier greifen die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

Hinweis: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf eine „Werkstattbindung" oder das Recht zur freien Gutachterwahl.

3 Merkantile Wertminderung

Selbst nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallwagen auf dem Markt oft weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser „Makel" wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.

Experten-Tipp: Wir berechnen diesen Betrag exakt in unserem Gutachten, damit Sie den finanziellen Verlust erstattet bekommen.

4 Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie nach einem Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur (oder Wiederbeschaffung) eine tägliche Geldentschädigung zu.

Info: Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird im Gutachten festgelegt.

5 Fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den vom Gutachter ermittelten Reparaturbetrag (netto, ohne MwSt.) einfach auszahlen.

Vorteil: Oft sinnvoll bei rein optischen Mängeln ohne Einfluss auf die Fahrsicherheit.

6 130%-Regel (Opfergrenze)

Wenn Ihnen Ihr Fahrzeug am Herzen liegt, dürfen die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen – sofern Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen und fachgerecht reparieren lassen.

7 Wirtschaftlicher Totalschaden

Dieser liegt vor, wenn die kalkulierten Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Regulierung: Meist Auszahlung: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

8 Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem regionalen Markt noch erzielen könnten.

9 Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug beim seriösen Fachhandel zu erwerben (Ausstattung, Laufleistung, Pflegezustand etc.).

10 Schadenminderungspflicht

Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (z. B. keine unnötig teuren Ersatzlösungen).

Beratung: Wir helfen, Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden.